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Ein Wahlverteidiger ist nach Auflösung des Vollmachtsverhältnisses und trotz neuerlicher Zustellung des Urteils an den neuen Rechtsvertreter des Angeklagten weiterhin verpflichtet, die Interessen des Angeklagten zu wahren und innerhalb der ursprünglichen Rechtsmittelfrist alle notwendigen Prozesshandlungen vorzunehmen. Der Lauf der Rechtsmittelfrist wird durch die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses nicht beeinflusst (vgl. OGH 14.01.2020, 11 Os 154/19k).


Eine schwangere Dienstnehmerin in einem befristeten Dienstverhältnis hat ihrem Dienstgeber die Schwangerschaft noch vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch Fristablauf zu melden, widrigenfalls das Dienstverhältnis mit Fristablauf endet. Grundsätzlich haben werdende Mütter ihren Dienstgeber, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermines zu verständigen (vlg. OGH 17.12.2019, 9 ObA 133/19b).


Die Fotokopie eines eigenhändigen Testaments erfüllt nicht die Voraussetzung einer eigenhändig geschriebenen Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift. Es liegt daher keine formgültige letzwillige Verfügung vor (vgl. OGH 25.07.2019 2 Ob 19/19m).